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Mit Musik, Cocktails aus der Bar und viel guter Laune ist wieder in der neuen Fahrzeughalle und unter freiem Himmel bis spät in die Nacht hinein gefeiert worden. Ab 20 Uhr stand Tanzen und Feiern auf dem Gelände der Feuerwehr auf dem Programm. „DJ Stony“ und „Die Deutschleerer“ versetzten die rund 1000 Gäste in beste Partylaune. Die Bar mit ihren Cocktails und verschiedenen Mixgetränken sorgte für bestes Sommerfeeling, auch wenn das Wetter nicht ganz mitspielen wollte. Für das leibliche Wohl hat der Partyservice Land Wursten gesorgt.

Die Flash-Over Party, die von vielen fleißigen freiwilligen Helfern der Feuerwehr Langen organisiert worden war, stieß bei Jung und Alt auf große Begeisterung. Das Organisationsteam der Ortswehr Langen bedankt sich bei allen Beteiligten und Helfern für das gelungene Fest.

Ein besonderer Dank gilt auch den Langener Bürgern, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten und trotzdem Verständnis für die Musik und die Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Feier hatten.
Auch gilt der Dank dem Friseur Haarwerk und dem Rathaus Langen die uns beim Vorverkauf unterstützt haben.

Unterstützt wurde die Veranstaltung vom Förderverein der Ortswehr Langen.

Förderverein der Ortswehr Langen

Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes, der pädagogischen und repräsentativen Öffentlichkeitsarbeit, sowie sozialer Komponenten durch materielle und ideelle Unterstützung, insbesondere:

  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung in Schulen und Kindergärten
  • Die Förderung der Jugend- und Kinderfeuerwehr z.B. die Bezuschussung zum Kreisfeuerwehrzeltlager
  • Die Mehrkosten zur Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Sicherheitsschuhwerk, Sicherheitshandschuhe, Flammschutzhauben
  • Die Pflege der Geschichte der Feuerwehr, z.B. die Instandhaltung der alten Handdruckspritze und der fahrbaren Leiter aus der Gründerzeiten der Freiwilligen Feuerwehr Langen
  • Beratung von Firmen und öffentlichen Einrichtungen
  • Die Verbesserung der Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses
  • Sonstige Aufgaben zur Förderung des Feuerwehrwesens

Durch die Gemeinnützigkeit des Vereins wird es ermöglicht, Gelder in Form von Mitgliederbeiträgen, Spenden und anderen Zuwendungen einzunehmen und satzungsgemäß zu verwenden.